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Planung des Parkhauses Salzburger Leite in Bad Neustadt / Saale mit 81°-Schrägaufstellung im Auftrag vom Architekturbüro Kriesche (2016 - 2019)

Ausgewählte gesetzliche Grundlagen und Regelwerke

Für Parkierungsanlagen gelten in Deutschland als gesetzliche Grundlage die Landesbauordnungen und die dazu erlassenen Garagen-Verordnungen (bzw. in Berlin die Muster-Garagen-Verordnung). Diese stellen die bau- und betriebsrechtliche Grundlage und damit den Mindeststandard dar. Während im Weiteren vor allem auf die verkehrlichen und benutzerseitigen Aspekte eingegangen wird, darf nicht die Erfüllung der in den Garagen-Verordnungen verankerten Anforderungen in den Bereichen Brandschutz sowie Be- und Entlüftung außer acht gelassen werden, einschließlich der Prüfzyklen für technische Ausrüstungen.

Die von der FGSV herausgegebenen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05 geben umfassend den Stand der Technik aus verkehrsplanerischer Sicht wieder und sind sowohl in Bezug auf fahrgeometrisch begründete Regelabmessungen und die verkehrsgerechte Gestaltung als auch die verkehrliche Dimensionierung wesentlich detaillierter.

Als spezifisches Instrument stehen dem Verkehrsplaner die „Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen“ (FGSV, aktuelle Fassung 2001) zur Verfügung. Diese Schleppkurven sind die Grundlage für den Entwurf von Anlagen des fließenden und des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs. Sie ermöglichen es, auch von den Regelentwürfen abweichende Layouts auf ihre Befahrbarkeit zu überprüfen. So wird auf die vielgestaltigen spezifischen Bedingungen jedes einzelnen Bauwerks eingegangen.

 

Bewertungsverfahren des ADAC

Die fachgerechte Anwendung dieser Regelwerke bildet die unverzichtbare Basis für die Planung benutzer- und betreiberfreundlicher Parkierungsanlagen, die als fortgeschrittener Stand der Technik gelten kann. Für die Bewertung der Benutzerfreundlichkeit von Parkhäusern wurden vom ADAC Kriterien entwickelt und immer weiter aktualisiert. Der Bewertungsmodus geht davon aus, dass der gesamte Prozess eines Parkvorgangs aus Benutzersicht bewertet wird. Hierbei werden geprüft:Ausweisung im örtlichen Parkleitsystem sowie im Parkinfo-Service des ADAC,

  • Finden der Parkierungsanlage ohne und mit Navigationssystem,
  • Anfahrt zur Parkierungsanlage,
  • Einfahrt in die Parkierungsanlage,
  • Parkabfertigungsanlagen (Einfahrt),
  • Verkehrsführung und Orientierung innerhalb der Parkierungsanlage und zu den einzelnen Parkebenen und –bereichen sowie Stellplätzen,
  • Anfahrt der einzelnen Stellplätze,
  • Fußweg von den Stellplätzen zum Ausgang,
  • Wiederauffinden des Parkhauseinganges,
  • Kassierungssystem,
  • Fußweg von der Kasse zu den Stellplätzen,
  • Weg zur Ausfahrt innerhalb der Parkierungsanlage,
  • Parkabfertigungsanlagen (Ausfahrt),

Weiterhin werden allgemeine Merkmale sowie Sondereinrichtungen erfasst und bewertet.

Der ADAC hat seit 1987 über 200 öffentliche Parkhäuser als „Benutzerfreundliches Parkhaus“ ausgezeichnet. Weiterhin wurden bislang mehr als 10 P+R-Anlagen sowie 4 automatische Parksysteme vom ADAC zertifiziert.

Die bundesweiten ADAC-Tests "Parkhäuser 2010" und ADAC-Test "Parkhäuser 2011" verfolgen im Unterschied zur Zertifizierung das Ziel einer Bestandsaufnahme bei jeweils 50 Parkhäusern in den Zentren von 10 deutschen Großstädten. Diese Tests hat die GIVT mbH durchgeführt.

 

Empfehlungen des Bundesverbandes Parken

Die Empfehlungen des Bundesverbandes Parken e. V. geben vor allem aus Betreibersicht wesentliche Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Parkhäusern. Dabei spielen die Komplexe Standort und Bedarfsanalyse, Planung, Technik, Organisation und juristische sowie betriebswirtschaftliche Aspekte eine herausragende Rolle. Die Schrift „Das moderne Parkhaus“ basiert auf den bundesweiten Erfahrungen der im Bundesverband Parken organisierten Parkhausbetreiber.

Je nach Nutzungsprofil differenziert sind die Erfordernisse für eine qualifizierte Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Dazu gehören zusätzlich zu den unten aufgeführten Kriterien auch Räumlichkeiten für den Parkhauswart und entsprechende Betriebsmittel sowie eine Aufschaltung auf die Parkleitzentrale des Parkhausbetreibers und die Einrichtung einer kompatiblen Software für das verkehrliche und betriebswirtschaftliche Management.

 

Wichtige Kriterien für benutzerfreundliche Parkierungsanlagen

Die nachfolgend aufgeführten Kriterien basieren auf den EAR 05, den Empfehlungen des ADAC und des Bundesverbandes Parken, sind aber nicht in jedem Fall identisch formuliert:

  • Homogenes und übersichtliches sowie fahrgeometrisch korrekt gestaltetes Layout für die jeweils relevanten Fahrzeuggrößen;
  • Eignung mindestens für Fahrzeuge mit einer Höhe von 2,00 m, d. h., lichte Durchfahrtshöhen durchweg 2,05 m (besser 2,10 m), oberhalb von Wannen an Rampenmündungen erweiterte lichte Höhe von 2,30 m;
  • Abhängung eines beweglichen Höhenbalkens mit Gummilippe in der Einfahrt (ersatzweise eine zuverlässig wirkende elektronische Höhenkontrolle und Warnanzeige bzw. Blockierung der Einfahrtschranken);
  • Gerade oder in Linkskurven anzufahrende Parkabfertigungsanlagen;
  • Großzügige Rampen, Kurven sowie Kuppen- und Wannenausrundungen;
  • Ausreichende Breite von rechtwinklig zur Fahrgasse angeordneten Rampen, z. B. durch Übergangskurven;
  • Trennung der ein- und ausfahrenden Verkehre;
  • Gute Sicht bei Verkehrsverflechtungen, Vermeidung von „Geisterbahneffekten“ bei in gleicher Richtung befahrenen Parallelrampen;
  • Vorzugsweise Schrägparken mit einem Winkel von 45° bis 81° (50 bis 90 gon) zur Fahrgasse;
  • Nominell 2,50 m breite und bequem zu benutzende Stellplätze, neben aufragenden Bauwerksteilen entsprechend breiter;
  • Im Bereich der Fahrgassen stützenfreie Ausführung;
  • Einsatz von gut erkennbaren, abgeschrägten oder gratfrei angefasten, ca. 6 bis 8 cm hohen Schrammborden in kritischen Bereichen, so bei den Parkabfertigungsanlagen, in Rampen und Kurven;
  • Vermeidung sichtbehindernder Einbauten in den Fahrgassen wie Treppenhäuser und Technikzentralen;
  • Möglichkeit zur wiederholten Befahrung eines Geschosses oder Parkbereichs;
  • Anordnung der aus Nutzersicht und für den Brandschutz optimalen Standorte für Aufzüge, Rollsteige und Treppenhäuser;
  • Sinnvolle Führung der fußläufigen Verkehre im Parkhaus (kurze und gut ausgeschilderte Verbindungen zu Aufzügen, Rollsteigen und Treppenhäusern, sichere Fußwege usw.);
  • Integration aller Stellplätze in ein Fußgänger-Leitsystem, sofern sich das Auffinden der charakteristischen Ziele nicht sinnfällig erschließt (z. B. deutlich erkennbare Eingänge eines Einkaufszentrums)
  • Leicht erkennbare, ausreichend große und verständliche sowie StVO-konforme Beschilderung und Markierung (VzKat, RMS, RWB 2000), sinnfällige Ausfahrtbeschilderung; bei mehreren Ausfahrten sind für den Ortsunkundigen verständliche Ziele in die Wegweisung aufzunehmen;
  • Vermeidung einer „Überfrachtung“ der Decken mit Installationen (betrifft vor allem das 1. UG bei Tiefgaragen unter Hochbauten);
  • „Öffnen“ notwendiger Treppenräume nach außen und zu den Parkebenen mit Brandschutzverglasungen in Türen und Wänden, Verwendung von Glas bei Aufzügen;
  • Pfützenfreie Parkebenen (Mindestgefälle an jedem Punkt > 2 %);
  • Angemessene Helligkeit in der gesamten Parkierungsanlage, verkehrsgerechte Beleuchtungsszenarien, Vermeidung extremer Hell-Dunkel-Übergänge, energiesparende Betriebsweisen der Beleuchtungsanlage.

Die verschiedenen Benutzergruppen stellen unterschiedlich hohe Ansprüche an Parkierungsanlagen bzw. wichten die einzelnen Qualitätsmerkmale unterschiedlich. Das ist bei der Planung zu beachten:

  • Öffentliche / eingeschränkte öffentliche Nutzung (z. B. über Rezeption) / nicht öffentliche Nutzung (am Arbeitsplatz / Quartiergarage usw.);
  • Art der Bewirtschaftung und der Zugangs- / Zufahrtsicherung;
  • Besondere Nutzergruppen mit besonderen Service- und Sicherheitsbedürfnissen,z. B. besondere Stellplätze für* Rollstuhlfahrer,* Frauen* Familien mit Kleinkindernin angemessener Anzahl und an sinnfälliger Position;
  • Einkaufszentren und Baumärkte mit bestimmten Einkaufswagen, Stellplätze für Einkaufswagen;
  • Stellplätze für Pkw mit Anhänger sowie für Kleintransporter;
  • Valet-Parken und sonstiges Parken mit Garagenmeister.

Insbesondere bei öffentlichen Parkierungsanlagen sind folgende weitere Aspekte zu berücksichtigen:

  • Einbindung in ein statisches oder dynamisches externes Parkleitsystem sowie in das Parkinfo-System des ADAC;
  • Frei-/ Besetzt-Anzeige an der Einfahrt;
  • Internes Parkleitsystem, ggf. auch Einzelplatzbelegungsanzeigen über den Stellplätzen;
  • Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung am Kassenautomaten;
  • Ein- und Auschecken sowie Bezahlvorgang mittels Kredit-, Maestro- oder Geldkarte;
  • Videokontrolle an allen sensiblen Stellen, so den Parkabfertigungsanlagen und den Sonderstellplätzen sowie deren Aufschaltung auf eine Parkleit- bzw. FM-Zentrale;
  • Notrufmelder oder alternativ Handy-Empfang in allen Netzen innerhalb der Parkierungsanlage;
  • Durchgehend barrierefreie Anbindung der für Rollstuhlfahrer bestimmten Stellplätze
  • (Behindertengerechtes) WC, sofern kein anderes in der Nähe für die Nutzer zugänglich ist.

Darüber hinaus kann die Benutzerfreundlichkeit durch weitere Merkmale verbessert werden, so durch örtlich angemessene Hintergrundmusik, zusätzliche Dienstleistungen (Regenschirmausleihe, Fahrradverleih usw.) und aufwertende Gestaltungen und Werbeanlagen.

Von diesen Kriterien teilweise abweichende Anforderungen werden bei nichtöffentlichen Parkierungsanlagen, so insbesondere im Zusammenhang mit Dauerparkern, angewendet. Wenngleich eine bestimmte Reduzierung des Benutzerkomforts dabei meist aus wirtschaftlichen oder baulichen Gründen hingenommen wird, muss die grundsätzliche gefahrlose Befahrbarkeit gesichert sein.

 

Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit automatischer Parksysteme

Bei der Zertifizierung automatischer Parksysteme arbeitet der ADAC, Bereich Verkehrstechnik, eng mit der GIVT mbH zusammen. So haben wir die diesbezüglichen Kriterien entwickelt und begleiten deren Fortschreibung. Mit diesem auf Benutzerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit orientierten Katalog wird eine möglichst objektive Bewertung der Qualität automatischer Parksysteme angestrebt, die sich für den Nutzer und Betreiber ganz besonders in einer höchstmöglichen Verfügbarkeit und gleichzeitig auch in einer minimalen Störungshäufigkeit über einen langen Betriebszeitraum darstellt.

 

Unsere Leistungen

Bei unseren Planungs- und Beratungsleistungen wenden wir grundsätzlich die oben genannten Regelwerke und die Kriterien für benutzerfreundliche Parkierungsanlagen an. Soweit Abweichungen hiervon gewünscht oder zum Beispiel aus bautechnischen oder wirtschaftlichen Gründen notwendig werden, weisen wir ausdrücklich auf diese hin. Bei Vorhaben außerhalb Deutschlands suchen wir unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Gesetze und Regelungen nach Möglichkeiten, die Philosophie der Benutzerfreundlichkeit ihrem Anliegen gemäß bestmöglich umzusetzen und anzupassen.

Als spezielle Leistungen zum Thema „Benutzerfreundliches Parken“ bieten wir an:

Prüfung von Planungen und Objekten
auf Regelkonformität und Benutzerfreundlichkeit
Ableitung von Empfehlungen

Fachplanerische Beratung und Begleitung
von Projekten mit Parkierungsanlagen

Inhaltliche Vorbereitung von Zertifizierungen

Beratungsleistungen für den benutzerfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb von Parkierungsanlage