Die fahrgeometrische Befahrbarkeit von Straßenverkehrs- und von Parkierungsanlagen ist ein elementares Qualitätsmerkmal. Hierbei geht es nicht nur um die formale Einhaltung von Regelabmessungen, sondern um eine verkehrsplanerisch durchdachte Bestimmung der Bewegungsräume der Fahrzeuge und der dabei erforderlichen Sicherheitsabstände. Besondere Sorgfalt erfordern alle nicht in den EAR 05 erfassten Sonderfälle, sei es in Bezug auf die Fahrzeuggröße oder die konkrete Gestaltung des Bauwerks bzw. die Führung einer Fahrbahn. Es muss konstatiert werden, dass ein großer Anteil der gerichtsrelevanten Mängel an Parkierungsanlagen fahrgeometrisch begründet ist - oft auch, weil die Geltungsbedingungen der Regelabmessungen nicht beachtet wurden.
Als anerkanntes Instrument stehen uns als Verkehrsplaner die „RBSV Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen“ (FGSV, aktuelle Fassung 2020) zur Verfügung. Die Schleppkurven beschreiben in der Draufsicht auf die Fahrbahn den im Idealfall minimal beanspruchten Verkehrsraum. Diese Schrift ist nicht nur ein Katalog von typischen Schleppkurven bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten, sondern sie enthält auch die Grundlagen für deren Anwendung beim Entwurf von Anlagen des fließenden und des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs. Schleppkurven ermöglichen es, die notwendigen Verkehrsflächen für beliebige Fahrzeuge herzuleiten und auch von den Regelentwürfen abweichende Layouts auf ihre Befahrbarkeit zu überprüfen. So wird auf die vielgestaltigen spezifischen Bedingungen jedes einzelnen Bauwerks eingegangen.
Als Werkzeug zu den FGSV-Schleppkurven nutzen wir neben AutoCAD die Spezialsoftware AutoTURN. Sie ermöglicht es dem CAD-geschulten Fachplaner, Schleppkurven für beliebige Radfahrzeuge in CAD-Pläne einschließlich der einzuhaltenden Sicherheitsabstände einzutragen und so jeden Fall individuell darzustellen.
Für einen Parkvorgang gelten zwei Züge als Ideal, in dem man einfach das Auto stehen lässt und später geradeaus weiter fährt. Das ist typisch für jene automatischen Parksysteme, bei denen sowohl die Ein- als auch die Ausfahrt vorwärts erfolgt. Ebenso entspricht das einfache Parken am Straßenrand ohne Rangieren diesem Ideal. Drei Züge ergeben sich als Standard, als Minimum und zugleich als Optimum für die Nutzung eines Stellplatzes, unabhängig ob dieser parallel, schräg oder im rechten Winkel zur Fahrgasse angeordnet ist. Je nach der gewünschten Einparkrichtung setzt sich ein idealer Parkvorgang aus den drei Elementen und Zügen
Vorwärts einfahren – Rückwärts ausfahren – Vorwärts wegfahren
oder
Vorfahren und anhalten – Rückwärts einfahren – Vorwärts ausfahren
zusammen
Beispiel für einen Parkvorgang in 3 Zügen
Für einen festen Nutzerkreis sowie für weniger komfortable Objekte müssen eher mehr Züge in Kauf genommen werden. Insgesamt 5 Züge können unter diesen spezifischen Bedingungen noch als erträglich akzeptiert werden, während 7 und mehr Züge die Grenze des Zumutbaren überschreiten und die Nutzbarkeit stark einschränken bis völlig negieren.
Ein- und Ausparkvorgang mit Audi A6 C7 Avant
Einparkrichtung rückwärts, Aufstellwinkel 90°
Typische Rangiervorgänge mit ihren wechselnden Lenkeinschlägen und Fahrtrichtungen lassen sich nur mit entsprechender dynamischer Schleppkurven-Software simulieren und visualisieren!
Die Außenspiegel befinden sich innerhalb des seitlichen Sicherheitsraums, der damit effektiv verkleinert wird!
Ein- und Ausparkvorgang mit Audi A6 C7 Avant
Einparkrichtung vorwärts, Aufstellwinkel 72°
180°-Linkskurve mit anschließender 90°-Kurve mit dem Bemessungsfahrzeug FGSV-Sattelzug (2020)
Unsere Leistungen
Bei unseren Planungs- und Beratungsleistungen legen wir grundsätzlich unser Know-how für die jeweiligen fahrgeometrischen Erfordernisse zugrunde.
Als spezielle Leistungen zum Thema Fahrgeometrie bieten wir als integralen Bestandteil von Planungen in allen Leistungsphasen sowie Gutachten an:
Fahrgeometrisch begründeter Entwurf
von Fahrgassen, Fahrbahnen, Stellplätzen und Rampen unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände sowie selbstredend der maßgeblichen Regelwerke bzw. Begründung von Abweichungen im Ausnahmefall
Entwurf bzw. Prüfung
von Anliefersituationen und Feuerwehrzu- und –umfahrten sowie -aufstellflächen
Eintragung beliebiger Schleppkurven
in Bestands- und in Entwurfspläne einschließlich der erforderlichen Sicherheitsabstände
Prüfung von Planungen und Objekten
auf Befahrbarkeit für definierte Fahrzeuge und Fahrzeugkategorien
Ableitung von Korrekturempfehlungen
Erstellung entsprechender Nachweise
Fachplanerische Beratung und Begleitung
von Projekten mit Parkierungsanlagen für Straßenfahrzeuge aller Art einschließlich der Anbindung von Ver- und Entsorgungsbereichen